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RATGEBER

Eigenheimförderung ab 2004 
(Neuregelung für Käufer und Bauherren)

Neuausrichtung der Eigenheimzulage ab 2004

Für Bauherren, die ab dem 1. Januar 2004 den Bauantrag für ein selbst genutztes Objekt stellen und Erwerber, die nach diesem Termin den notariellen Kaufvertrag für eine bestehende Wohnimmobilie abschließen, gelten neue Regelungen. Ausbauten und Erweiterungen werden ab 2004 nicht mehr gefördert.

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Neue Bemessungsgrundlage und Förderbeträge

Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für selbst genutztes Wohneigentum zuzüglich den Anschaffungskosten für Grund und Boden. Bei Berechtigung erhalten Sie acht Jahre lang jeweils ein Prozent auf diese. Die Bemessungsgrundlage beträgt 125.000 EUR.

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Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen werden bis zum Ablauf des zweiten der Anschaffung folgenden Jahres in die Bemessungsgrundlage einbezogen (jedoch keine jährlich üblicherweise anfallenden Aufwendungen).

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