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RATGEBER

Deutsches Mietrecht, Betriebskosten 
(Mieter darf verständliche Abrechnung erwarten)

Ist die Betriebskosten-Abrechnung eines Hausverwalters kompliziert, unverständlich (weil mit Fachbegriffen gespickt) und verzichtet er zudem darauf, einzelne Positionen näher zu erläutern, so muss der Mieter eine, sich aus der Abrechnung ergebene Nachzahlung nicht leisten. Er kann das Geld so lange zurück halten, bis der Vermieter eine verständliche Betriebskosten-Abrechnung vorlegt.

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(Amtsgericht Dortmund, 107 C 8704/03)

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