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Ein Vermieter kann mit seiner Forderung, die Miete "pro Quadratmeter" zu erhöhen, nicht durchdringen!
Entscheident ist, wie viel der Mieter insgesamt an Miete aufzubringen hat. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass erfahrungsgemäß eine Wohnung "nie genau" so groß ist, wie im Erhöhungsschreiben angegeben.
(Az.: 1 LB 259/04)
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