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Ist der Dachstuhl eines neu errichteten Einfamilienhauses "vollständig von Schimmelpilz befallen", so genügt es im Regelfall nicht, wenn der Bauunternehmer eine "Sanierung" durchführt. Der Dachstuhl muss neu hergestellt werden.
(Bundesgerichtshof, VII ZR 274/04)
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